Kantonsrat
Ivo Müller
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KR - Sitzung vom 12. Mai 2003
Votum KR Ivo Müller (SP,
Speicher)
Traktandum 4: Bericht der Staatswirtschaftlichen
Kommission 2002
Herr Präsident, geschätzte
Kolleginnen und Kollegen
Namens der SP-Fraktion möchte der StwK
unseren herzlichen Dank für ihre grosse Arbeit aussprechen; die Leistung, die
die StwK erbracht hat, sollte man nicht unterschätzen und ist in einem
Miliz-Parlament nicht selbstverständlich.
Es stellt sich auch hier wider die Frage, ob
für die Arbeit des Kantonsrates - auch wenn wir beim Milizsystem bleiben - nicht
mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten.
Auf jeden Fall bekommt der Leser und die
Leserin den Eindruck, dass die StwK Verwaltung und Regierung - im Rahmen ihrer
Möglichkeiten - gründlich unter die Lupe genommen haben.
Ich verweise hier auch, aber nicht nur auf
die neue Methode des Audits, die geeignet ist, konkrete Resultate in der
Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen zu
bringen. Wir möchten die Kommission in der neuen Zusammensetzung einladen, an
dieser Neuerung festzuhalten (ich habe allerdings noch eine kleine frage,
nämlich , wie die Kommission zu diesem Wort Audit gekommen ist (ich kenne bis
jetzt nur engl. the audit als Buchprüfung - könnten Sie mir, Frau Präsidentin,
hier noch Auskunft geben.)
Als Beispiel für eine gelungenes Audit (ich
gehe jetzt mal davon aus, das Wort sächlich ist) möchten wir S. 43 erwähnen.
Dass die Bestimmungen des Submissionsgesetzes nicht eingehalten werden, ist ein
bedauerliches Ergebnis, das die StwK klar herausgearbeitet hat. Ein
begrüssenswertes Ergebnis für die Kommission.
Daneben sind wir in vielen Bereichen mit der
Kommission einverstanden, bzw. möchten der Kommission unsere Unterstützung ausdrücken, wenn sie die Politik der
Regierung kritisch hinterfragt, so die Weise, wie die Regierung mit dem ehemaligen
Ratsschreiber Schär umgegangen ist oder die Zusammenarbeit der Direktionen im
Personalwesen oder die Vergabe von gewissen Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Man
hätte hier auch noch die Frage hinzufügen können, warum sich die Regierung Seminare
schenken lässt, bzw. ob sie nicht das Gefühl hat, in gewisser Weise beeinflusst
zu werden. Aber vielleicht kann mir auch ein Mitglied der Regierung zu dieser
Frage Aus-kunft geben.
Ganz wichtig finden wir auch den Hinweis auf
Seite 11, dass die Akten de ehemaligen Kantonalbank wirklich dem Staatsarchiv
übergeben werden sollten. Die Kommission hat da unsere volle Unterstützung.
In einem Punkt möchten wir der Kommission
aber etwas zu bedenken geben, bzw. finden wir den Bericht der StwK fragwürdig.
Ich zitiere aus meinem Votum von vor einem Jahr
Wir verstehen
zwar, dass die Kommission Zurückhaltung übt, wenn es um die Nennung von Namen
oder Einzelfakten geht, die Rückschlüsse auf Personen erlauben;
aber wir
verstehen das nur bis zu einem gewissen Grad
Wenn man es aus
Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen kann, würde ich vorschlagen, es
überhaupt weg zu lassen, weil es hier ja ist wie im lat. Sprichwort ist „Etwas
bleibt immer hängen.“
Hier erwarte
ich von der StwK klarere Aussagen – ohne die Persönlichkeitsrechte zu
verletzen.
Es hat im Bericht 2002 wieder eine Stelle,
die ohne Namennennung auch gefährliche Auswirkungen haben kann: ich zitiere:
(S. 6): "In diesem Zusammenhang möchte die StwK auch kritisch
hinterfragen, ob die Kantonskanzlei ... in der heutigen Besetzung alle ihr
zugewiesenen Aufgaben ... sachgerecht wahrnehmen kann."
Der Leser/ die Leserin fragt sich, was heisst
"in der heutigen Besetzung": ist das quantitativ, qualitativ-fachlich
oder personell gemeint. Auf jeden Fall gibt die Behauptung ohne Angabe von Fakten zu Spekulationen Anlass, vielleicht
auch von Angestellten, die sich fragen: ja, bin denn ich damit gemeint. Die
Unbestimmtheit der Formulierung schadet mehr als sie vermeintlich aufzuzeigen
versucht. Ich fordere die Kommission noch einmal auf, bei solchen Behauptungen auch
Namen zu nennen, damit es nicht zu Stammtischspekulationen, sondern zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen
kann.
Eine ähnlich fragwürdige Formulierung findet
sich bei der Erziehungsdirektion. Dort
heisst es: "Die StwK ist der Ansicht, dass die Kantonsschule vorläufig
noch immer eine kantonale Schule ist, zwar liberalisiert, aber nicht
teilprivatisiert." (Seite 20.) Auch hier würde ich nicht nur bei Behauptungen,
sonder eine sachliche Argumentation mit
Fakten erwarten.
Meine letzten Bemerkungen sollen nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die SP-Fraktion dem Stwk-Bericht sehr nützlich und
wertvoll für den Kantonsrat und für das ganze Gemeinwesen Appenzell
Ausserrhoden hält.