Kantonsrat

Ivo Müller

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KR - Sitzung vom 12. Mai 2003

 

Votum KR Ivo Müller (SP, Speicher)

 

Traktandum 4: Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission 2002

 

 

Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

 

 

Namens der SP-Fraktion möchte der StwK unseren herzlichen Dank für ihre grosse Arbeit aussprechen; die Leistung, die die StwK erbracht hat, sollte man nicht unterschätzen und ist in einem Miliz-Parlament nicht selbstverständlich.

Es stellt sich auch hier wider die Frage, ob für die Arbeit des Kantonsrates - auch wenn wir beim Milizsystem bleiben - nicht mehr Ressourcen zur Verfügung gestellt werden sollten.

 

Auf jeden Fall bekommt der Leser und die Leserin den Eindruck, dass die StwK Verwaltung und Regierung - im Rahmen ihrer Möglichkeiten - gründlich unter die Lupe genommen haben.

 

Ich verweise hier auch, aber nicht nur auf die neue Methode des Audits, die geeignet ist, konkrete Resultate in der Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen zu bringen. Wir möchten die Kommission in der neuen Zusammensetzung einladen, an dieser Neuerung festzuhalten (ich habe allerdings noch eine kleine frage, nämlich , wie die Kommission zu diesem Wort Audit gekommen ist (ich kenne bis jetzt nur engl. the audit als Buchprüfung - könnten Sie mir, Frau Präsidentin, hier noch Auskunft geben.)

 

Als Beispiel für eine gelungenes Audit (ich gehe jetzt mal davon aus, das Wort sächlich ist) möchten wir S. 43 erwähnen. Dass die Bestimmungen des Submissionsgesetzes nicht eingehalten werden, ist ein bedauerliches Ergebnis, das die StwK klar herausgearbeitet hat. Ein begrüssenswertes Ergebnis für die Kommission.

 

Daneben sind wir in vielen Bereichen mit der Kommission einverstanden, bzw. möchten der Kommission  unsere Unterstützung ausdrücken, wenn sie die Politik der Regierung kritisch hinterfragt, so die Weise, wie die Regierung mit dem ehemaligen Ratsschreiber Schär umgegangen ist oder die Zusammenarbeit der Direktionen im Personalwesen oder die Vergabe von gewissen Beiträgen aus dem Lotteriefonds. Man hätte hier auch noch die Frage hinzufügen können, warum sich die Regierung Seminare schenken lässt, bzw. ob sie nicht das Gefühl hat, in gewisser Weise beeinflusst zu werden. Aber vielleicht kann mir auch ein Mitglied der Regierung zu dieser Frage Aus-kunft geben.

 

Ganz wichtig finden wir auch den Hinweis auf Seite 11, dass die Akten de ehemaligen Kantonalbank wirklich dem Staatsarchiv übergeben werden sollten. Die Kommission hat da unsere volle Unterstützung.

In einem Punkt möchten wir der Kommission aber etwas zu bedenken geben, bzw. finden wir den Bericht der StwK fragwürdig. Ich zitiere aus meinem Votum von vor einem Jahr

 

Wir verstehen zwar, dass die Kommission Zurückhaltung übt, wenn es um die Nennung von Namen oder Einzelfakten geht, die Rückschlüsse auf Personen erlauben;

 

aber wir verstehen das nur bis zu einem gewissen Grad

 

Wenn man es aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen kann, würde ich vorschlagen, es überhaupt weg zu lassen, weil es hier ja ist wie im lat. Sprichwort ist „Etwas bleibt immer hängen.“

Hier erwarte ich von der StwK klarere Aussagen – ohne die Persönlichkeitsrechte zu verletzen.

 

Es hat im Bericht 2002 wieder eine Stelle, die ohne Namennennung auch gefährliche Auswirkungen haben kann: ich zitiere: (S. 6): "In diesem Zusammenhang möchte die StwK auch kritisch hinterfragen, ob die Kantonskanzlei ... in der heutigen Besetzung alle ihr zugewiesenen Aufgaben ... sachgerecht wahrnehmen kann."

 

Der Leser/ die Leserin fragt sich, was heisst "in der heutigen Besetzung": ist das quantitativ, qualitativ-fachlich oder personell gemeint. Auf jeden Fall gibt die Behauptung ohne Angabe von  Fakten zu Spekulationen Anlass, vielleicht auch von Angestellten, die sich fragen: ja, bin denn ich damit gemeint. Die Unbestimmtheit der Formulierung schadet mehr als sie vermeintlich aufzuzeigen versucht. Ich fordere die Kommission noch einmal auf, bei solchen Behauptungen auch Namen zu nennen, damit es nicht zu Stammtischspekulationen, sondern  zu einer sachlichen Auseinandersetzung kommen kann.

 

Eine ähnlich fragwürdige Formulierung findet sich bei der Erziehungsdirektion.  Dort heisst es: "Die StwK ist der Ansicht, dass die Kantonsschule vorläufig noch immer eine kantonale Schule ist, zwar liberalisiert, aber nicht teilprivatisiert." (Seite 20.) Auch hier würde ich nicht nur bei Behauptungen, sonder  eine sachliche Argumentation mit Fakten erwarten.

 

Meine letzten Bemerkungen sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass die SP-Fraktion dem Stwk-Bericht sehr nützlich und wertvoll für den Kantonsrat und für das ganze Gemeinwesen Appenzell Ausserrhoden hält.