Kantonsrat
Ivo Müller
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KR - Sitzung vom 3. Dezember 2001
Votum KR Ivo Müller (SP, Speicher)
Traktandum
3: Prämienverbilligung
Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und
Kollegen
Die SP-Fraktion hat diese Vorlage eingehend beraten und dann beschlossen, sich für eine
Beibehaltung der bisherigen Praxis bei der Prämienverbilligung einzusetzen.
Wir wenden uns damit klar gegen die vom Regierungsrat vorgeschlagene
Kürzung der Prämienverbilligung und stellen den Antrag
es sei
bei der bisherigen Praxis der Prämienverbilligung zu bleiben, von den
Bundesmitteln 74% zu holen und den Selbstbehalt auf 26% zu belassen und damit
181 000 Franken mehr bereitzustellen, als in der Botschaft des RR beantragt
wird.
Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat vor, von den Bundesmitteln nur noch 68 statt wie bisher 74% abzuholen und damit das Budget des Kantons zu entlasten. Gleichzeitig soll der Selbstbehalt von 26% auf 29% Prozent erhöht werden. Insgesamt werden dem Appenzeller Volk nächstes Jahr 363‘000 Franken weniger zur Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung stehen.
Der Regierungsrat begründet die Verminderung wesentlich mit zwei Argumenten:
1.
dem „Anstieg der Finanzkraft des Kantons von 59 auf 63 Indexpunkte“
2.
mit dem neuen Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen
Sind die Argumente des RR stichhaltig? Ich meine nein, denn:
Wenn die Finanzkraft des Kantons gestiegen ist, ist dies erfreulich,
dies aber als Argument dafür zu verwenden, die Prämienverbilligung zu
vermindern, ist für mich unverständlich.
Wenn wir bei 74% Ausschöpfung bleiben, kostet das den Kanton und die
Gemeinden je 180 000 Franken, meine Damen und Herren, das entspricht ziemlich
genau den Lohnkosten eines Chefbeamten
oder: diese 180‘000 Franken
entsprechen 0.06% des gesamten
Aufwandes des Kantons:
dafür holen wir in Bern 1 Mio für die Appenzeller Volkswirtschaft.
Wenn der Kanton die Prämienverbilligung an die Steigerung anpassen würde, müsste er den Ausschöpfungsgrad auf 76 % erhöhen und dafür 248 000 bezahlen; das beantragen wir nicht, obwohl es verständlich dies zu fordern. Im Kanton St. Gallen macht sich die FDP stark für eine 100%ige Ausschöpfung, mit dem Argument, dass mehr Geld in die Volkswirtschaft fliesst und dass der Kanton sich letztlich bei sozialpolitischen Problemen entlasten kann.
Zum zweiten Argument möchte ich nur sagen:
Der neue Finanzausgleich bringt eine Entflechtung der Aufgaben von Bund
und Kantonen und damit auch eine Entflechtung der Finanzierungen. Ent- und
Belastungen müssen sich dabei die Waage halten, sonst müssten die Mittel
zwischen Bund und Kantonen anders verteilt werden. DH der Kanton wird weiterhin
in der Lage sein die Prämienverbilligung zu verbilligen.
Zudem beantragt der RR , den Selbstbehalt auf 29% zu erhöhen.
Der Selbstbehalt war zu Beginn der Prämienvebilligung im Jahre 95 4,8%
und ist dann auf 13% erhöht worden. Letztes Jahr haben wir, der Kantonsrat, -
auf Antrag des RR - den Selbstbehalt
auf 26 % verdoppelt; jetzt noch einmal den Selbstbehalt zu erhöhen, scheint uns
unverständlich.
Das Traurige ist, dass der Regierungsrat seinem Volk diese Kürzung in
einer Zeit massiver Prämiensteigerungen zumutet, dabei weiss er doch ganz
genau, dass der Kanton gerade wegen des sparsamen Verhaltens der Bevölkerung zu
den Kantonen gehört, die am wenigsten zur Kostensteigerung im Gesundheitswesen
beitragen.
Der Regierungsrat könnte im Gegenteil die
Appenzellerinnen und Appenzeller für ihr massvolles Verhalten im Gesundheitswesen belohnen und mehr
Bundesmittel in Bern abholen. Damit würde nämlich die Appenzeller Volkswirtschaft
eindeutig gestärkt. Dies wäre auch ein Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität
unseres Kantons. Der Kanton St. Gallen ist mittlerweile auch schon auf 62,5%
Ausschöpfung angekommen.
Der Antrag des RR läuft im Gegensatz
dazu darauf hinaus den Menschen in
einfachen Verhältnissen die Steuererleichterungen, die wir ihnen im neuen
Steuergesetz zusprachen, über eine verminderte Prämienverbilligung wieder zu
wegnehmen. Wollen wir das?
Bei den massiven Steigerungen der Prämien
(von bis zu 30%, wie sie sie jetzt erleben) und der gleichzeitigen Verminderung
der Mittel des Kantons
wäre der gesetzesmässige Anspruch auf
tragbare Krankenkassenprämien in Gefahr.
Und damit müssten wir von einer gegen die
Familien gewandten Politik sprechen.
Wir können dieser Vorlage somit aus familienpolitischen, aber auch aus volkswirtschaftlichen Gründen nicht zustimmen.
Zusammenfassend möchte ich sagen: 180 000 Franken
für die Beibehaltung der bisherigen Prämienverbilligung einzusetzen,
ist massvoll, ist verkraftbar, ist volkswirtschaftlich nützlich.
Wir stellen damit den Antrag: es sei bei der Prämienverbilligung bei der
bisherigen Praxis zu bleiben, von den Bundesmitteln 74% zu holen und den
Selbstbehalt auf 26% zu belassen und damit 181 000 Franken mehr
bereitzustellen, als der Regierungsrat beantragt