Teilrevision der Kantonsverfassung - Neuregelung des
Referendumsrechtes
KR - Sitzung vom 6. (7.)Dezember 1999
Votum KR Ivo Müller (SP, Speicher)
Eintreten:
Frau Präsidentin
Geschätzte
Kolleginnen und Kollegen,
Ich habe in der
vorberatenden Kommission mitmachen dürfen; es ist eine sehr interessante Arbeit
gewesen. Die Zusammenarbeit und die Diskussionen sind sehr angenehm gewesen. Dank
dafür meinen Kollegen und meiner Kollegin, und Dank Ihnen, dass Sie mich in die
Kommission überhaupt gewählt haben
Ich bin für die Einführung
des fakultativen Gesetzesreferendums - das ist ja das Hauptstück der Revision.
Viele Argumente kann man vorbringen, der Präsident der vorberatenden Kommission
hat das wesentliche gesagt.
Ich trete für das
fakultative Referendum und damit für eine gewisse Beschleunigung des
Gesetzgebungsverfahrens
Ich trete ein für das
fakultative Referendum und damit für die Aufwertung des Kantonsrates,
Ich trete für das
fakultative Referendum und damit für eine gewisse Entlastung der Stimmbürgerinnen
und Stimmbürger ein,
aber niemals trete ich für
eine Einschränkung der Volksrechte ein. Ich möchte damit nicht sagen, dass man
das wolle mit dieser Revision, aber die Revision läuft mE in einem Punkt auf
Risiko hinaus. Und zwar in der Frist von 30 Tagen, die man hat, um die
Unterschriften zu sammeln.
Diese 30 Tage sind nach der
Auffassung der Minderheit der Kommission ein Risikopotential: die Volksrechte könnten
in bestimmten Fällen nicht mehr verfassungsgemäss wahrgenommen werden.
ich stelle darum für die
Detailberatung den Antrag, die Frist auf 60 Tage zu erhöhen. Ich werde meine
Argumente dann bei der Detailberatung vorbringen. Lassen Sie mich vorderhand
nur dies sagen:
Demokratie braucht oft eine
Verschnellung vielleicht um einen Vergleich zu machen auf 50km innerorts und
vielleicht 80 ausserorts; aber sie braucht keine Beschleunigung auf
Autobahntempo, Demokratie braucht auch Weile „Gut Ding will Weile haben“ „Eile
mit Weile“ das vergessen wir oft in der Welt der Beschleunigung, in der wir
leben.
Ein zweiter Gesichtspunkt
ist das Behördenreferendum. Ich finde es ausserordentlich wichtig, dass der KR
von sich aus eine Gesetzesänderung dem Volk unterbreiten kann. Es fragt sich
hier, ob es nicht besser ist wenn schon eine Minderheit des KR dies erwirken
kann. Demokratie ist ja nicht nur die Staatsform der Mehrheit, sondern ebenso
der Minderheit. Abgesehen von diesen beiden Punkten bin ich eindeutig für die
Vorlage.
Detailberatung:
Art. 60bis
Ich stelle den Antrag die Frist für das
Sammeln der Unterschriften auf 60 Tage zu verlängern.
An der Landsgemeinde war der einzelne Bürger
oder die einzelne Bürgerin in einer starken Position: ich wusste: ich werde bei
jeder Gesetzesänderung gefragt, ob ich einverstanden bin oder nicht.
Mit der Abschaffung der LG wird mit dem
fakultativen Referendum diese Gewissheit und Sicherheit abgeschafft, der
einzelne muss sich mehr interessieren und engagieren, wenn er mitreden will. Das heisst nichts anderes als dass
Gruppierungen, Parteien und Verbände mehr Gewicht und Bedeutung bekommen, weil
sie eben eher die Kraft und die Infrastruktur haben, ein Referendum zu
ergreifen.
Aber es muss in unserem Kanton auch jeder
einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger die Möglichkeit haben, das Referendum
zu ergreifen. Ich rede hier nicht von bedeutenden Gesetzen wie dem Schulgesetz,
das der KR wahrscheinlich sowieso dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Ich
rede hier nicht von Gesetzen, die zB unbestritten durch den Kantonsrat gehen,
sondern zB von einem Gesetz, das bei einer Bürgerin eine Frage auslöst, die ein
Problem sieht, das wir hier nicht gesehen haben. Dieser Bürgerin muss das
Referendum möglich sein.
Und sind dann 30 Tage wirklich genug?
Auch eine Partei kann in Schwierigkeiten
kommen mit der Frist. Nehmen wir an, diese Gruppierung braucht eine
Mitgliederversammlung, damit das Referendum in ihrem Namen ergriffen werden
kann.
Und sind dann 30 Tage wirklich genug?
300 Unterschriften sind nicht viel, aber alle
Gruppierungen, die das Referendum ergreifen wollen, möchten möglichst viele
Unterschriften sammeln, denn de Zahl der Unterschriften ist im Abstimmungskampf
immer wieder Argument für oder gegen ein Anliegen.- Ist es denn nicht besser,
wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, statt 300
vielleicht 600 oder 1000 Unterschriften zu sammeln.
Und sind dann 30 Tage wirklich genug?
Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen
Ich habe es in der Eintretensdebatte schon
gesagt: Demokratie ist eine Regierungsform, die auch den langen Atem braucht,
den grossen Bogen und Gross-zügigkeit: Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen
genug Zeit haben, sie sollen sich mit der Materie auseinandersetzen können, sie
sollen ausgereifte Referenden und Beiträge vorbringen können. Wir wollen doch
keine populistischen Sprüche und Schnellschüsse, sondern wir wollen doch dass
überlegte politische Äusserungen den Stil in diesem Kanton prägen.
Sind dann 30 Tage wirklich genug?
Ein Referendum ergreifen, heisst ja immer
auch andere überzeugen wollen, Überzeugungsarbeit auf sinnvolle Art machen
können. Das wollen wir doch unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht verwehren.
Und bei der Abstimmung über diese Verfassungsänderungen müssen diejenigen, die
für 30 Tage sind, den Bürgerinnen und Bürgern dann noch erklären, warum sie
ihnen das obligatorische Referendum abschaffen und gleichzeitig nur 30 Tage
einräumen wollen für das fakultative Referendum.
30 Tage führen in einer Ur-Demokratie, wie
wir die unsrige ja verstehen, zu einem Risiko für die Volksrechte. Und das wollen
wir nicht.
Und schliesslich, was vergeben wir uns denn,
wenn wir 60 Tage statt 30 einsetzen? Nichts.
Umgekehrt, können 30 Tage in einem bestimmten Fall (ich sage nicht immer) wirklich
zu wenig Zeit sein.
Ich bitte Sie daher meinem Antrag zuzustimmen
zugunsten von unserem politischen Stil
zugunsten der Rechte der Bürgerinnen und
Bürger, zugunsten der lebendigen
Demokratie