Teilrevision der Kantonsverfassung - Neuregelung des Referendumsrechtes

 

KR - Sitzung vom 6. (7.)Dezember 1999

 

Votum KR Ivo Müller (SP, Speicher)

 

 

Eintreten:

 

Frau Präsidentin

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

 

 

 

Ich habe in der vorberatenden Kommission mitmachen dürfen; es ist eine sehr interessante Arbeit gewesen. Die Zusammenarbeit und die Diskussionen sind sehr angenehm gewesen. Dank dafür meinen Kollegen und meiner Kollegin, und Dank Ihnen, dass Sie mich in die Kommission überhaupt gewählt haben

 

Ich bin für die Einführung des fakultativen Gesetzesreferendums - das ist ja das Hauptstück der Revision. Viele Argumente kann man vorbringen, der Präsident der vorberatenden Kommission hat das wesentliche gesagt.

 

Ich trete für das fakultative Referendum und damit für eine gewisse Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens

 

Ich trete ein für das fakultative Referendum und damit für die Aufwertung des Kantonsrates,

 

Ich trete für das fakultative Referendum und damit für eine gewisse Entlastung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ein,

 

 

 

 

aber niemals trete ich für eine Einschränkung der Volksrechte ein. Ich möchte damit nicht sagen, dass man das wolle mit dieser Revision, aber die Revision läuft mE in einem Punkt auf Risiko hinaus. Und zwar in der Frist von 30 Tagen, die man hat, um die Unterschriften zu sammeln.

 

Diese 30 Tage sind nach der Auffassung der Minderheit der Kommission ein Risikopotential: die Volksrechte könnten in bestimmten Fällen nicht mehr verfassungsgemäss wahrgenommen werden.

 

ich stelle darum für die Detailberatung den Antrag, die Frist auf 60 Tage zu erhöhen. Ich werde meine Argumente dann bei der Detailberatung vorbringen. Lassen Sie mich vorderhand nur dies sagen:

 

Demokratie braucht oft eine Verschnellung vielleicht um einen Vergleich zu machen auf 50km innerorts und vielleicht 80 ausserorts; aber sie braucht keine Beschleunigung auf Autobahntempo, Demokratie braucht auch Weile „Gut Ding will Weile haben“ „Eile mit Weile“ das vergessen wir oft in der Welt der Beschleunigung, in der wir leben.

 

Ein zweiter Gesichtspunkt ist das Behördenreferendum. Ich finde es ausserordentlich wichtig, dass der KR von sich aus eine Gesetzesänderung dem Volk unterbreiten kann. Es fragt sich hier, ob es nicht besser ist wenn schon eine Minderheit des KR dies erwirken kann. Demokratie ist ja nicht nur die Staatsform der Mehrheit, sondern ebenso der Minderheit. Abgesehen von diesen beiden Punkten bin ich eindeutig für die Vorlage.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Detailberatung:

 

Art. 60bis

 

Ich stelle den Antrag die Frist für das Sammeln der Unterschriften auf 60 Tage zu verlängern.

 

An der Landsgemeinde war der einzelne Bürger oder die einzelne Bürgerin in einer starken Position: ich wusste: ich werde bei jeder Gesetzesänderung gefragt, ob ich einverstanden bin oder nicht.

 

 

 

Mit der Abschaffung der LG wird mit dem fakultativen Referendum diese Gewissheit und Sicherheit abgeschafft, der einzelne muss sich mehr interessieren und engagieren, wenn er mitreden  will. Das heisst nichts anderes als dass Gruppierungen, Parteien und Verbände mehr Gewicht und Bedeutung bekommen, weil sie eben eher die Kraft und die Infrastruktur haben, ein Referendum zu ergreifen.

 

Aber es muss in unserem Kanton auch jeder einzelne Bürgerin und jeder einzelne Bürger die Möglichkeit haben, das Referendum zu ergreifen. Ich rede hier nicht von bedeutenden Gesetzen wie dem Schulgesetz, das der KR wahrscheinlich sowieso dem Volk zur Abstimmung unterbreitet. Ich rede hier nicht von Gesetzen, die zB unbestritten durch den Kantonsrat gehen, sondern zB von einem Gesetz, das bei einer Bürgerin eine Frage auslöst, die ein Problem sieht, das wir hier nicht gesehen haben. Dieser Bürgerin muss das Referendum möglich sein.

Und sind dann 30 Tage wirklich genug?

 

Auch eine Partei kann in Schwierigkeiten kommen mit der Frist. Nehmen wir an, diese Gruppierung braucht eine Mitgliederversammlung, damit das Referendum in ihrem Namen ergriffen werden kann.

Und sind dann 30 Tage wirklich genug?

 

 

300 Unterschriften sind nicht viel, aber alle Gruppierungen, die das Referendum ergreifen wollen, möchten möglichst viele Unterschriften sammeln, denn de Zahl der Unterschriften ist im Abstimmungskampf immer wieder Argument für oder gegen ein Anliegen.- Ist es denn nicht besser, wenn wir den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, statt 300 vielleicht 600 oder 1000 Unterschriften zu sammeln.

 

Und sind dann 30 Tage wirklich genug?

 

Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen

 

Ich habe es in der Eintretensdebatte schon gesagt: Demokratie ist eine Regierungsform, die auch den langen Atem braucht, den grossen Bogen und Gross-zügigkeit: Unsere Bürgerinnen und Bürger sollen genug Zeit haben, sie sollen sich mit der Materie auseinandersetzen können, sie sollen ausgereifte Referenden und Beiträge vorbringen können. Wir wollen doch keine populistischen Sprüche und Schnellschüsse, sondern wir wollen doch dass überlegte politische Äusserungen den Stil in diesem Kanton prägen.

Sind dann 30 Tage wirklich genug?

 

Ein Referendum ergreifen, heisst ja immer auch andere überzeugen wollen, Überzeugungsarbeit auf sinnvolle Art machen können. Das wollen wir doch unseren Bürgerinnen und Bürgern nicht verwehren. Und bei der Abstimmung über diese Verfassungsänderungen müssen diejenigen, die für 30 Tage sind, den Bürgerinnen und Bürgern dann noch erklären, warum sie ihnen das obligatorische Referendum abschaffen und gleichzeitig nur 30 Tage einräumen wollen für das fakultative Referendum.

 

30 Tage führen in einer Ur-Demokratie, wie wir die unsrige ja verstehen, zu einem Risiko für die Volksrechte. Und das wollen wir nicht.

 

 

Und schliesslich, was vergeben wir uns denn, wenn wir 60 Tage statt 30 einsetzen? Nichts.

Umgekehrt, können  30 Tage in einem bestimmten Fall (ich sage nicht immer) wirklich zu wenig Zeit sein.

 

 

 

 

Ich bitte Sie daher meinem Antrag zuzustimmen

zugunsten von unserem politischen Stil

zugunsten der Rechte der Bürgerinnen und Bürger, zugunsten  der lebendigen Demokratie