KANTONSRAT APPENZELL AUSSERRHODEN
VORBERATENDE
KOMMISSION
ZUR VOLKSINITIATVE
ZUR EINFÜHRUNG DES PROPORZWAHLVERFAHRENS
KR Ivo Müller
Sägli 30
9042 Speicher
071 344 35 12
079 365 64 38
071 343 61 26
Speicher, 30. Dezember 2002
Antrag
zuhanden der vorberatenden Kommission
Geschätzte Kollegen
Ich stelle - als Mitglied der
Kommission - folgenden Antrag für die Sitzung vom 7. Januar 2003:
Die Kommission solle Antrag an den Kantonsrat stellen, den Stimmberechtigten einen
Gegenvorschlag zur Proporzinitiative vorzulegen, und zwar
entweder
einen Gegenvorschlag im Sinne des Bündner Modells (= Unterantrag
1)
oder
einen Gegenvorschlag im Sinne eines integralen Proporzsystems
(= Unterantrag 2).
Natürlich bin ich gerne bereit, den vorgeschlagenen Text eines neuen
Art.71 KV
zur Diskussion zu stellen und gegebenfalls in Eurem Sinne zu verändern.
Eine Begründung meines Antrags seht ihr am Schluss meines Antrags.
Mit der Bitte um wohlwollende Prüfung und den besten Wünschen für das
neue Jahr
grüsse ich herzlich
Ivo Müller
Unterantrag 1
Art. 71 KV (neu)
1 Der
Kantonsrat besteht aus 65 Mitgliedern.
2 Jede Gemeinde hat
mindestens einen Sitz.
3 Die restlichen
Sitze werden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahlen auf vier Wahlkreise verteilt. Die Wahlkreise bestehen
aus folgenden Gemeinden:
Wahlkreis I:
Urnäsch, Schwellbrunn,
Hundwil, Stein, Schönengrund Waldstatt
Wahlkreis II:
Herisau
Wahlkreis
III:
Teufen,
Bühler, Gais, Speicher, Trogen
Wahlkreis
IV:
Rehetobel,
Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute
4 In jeder Gemeinde
wird ein Mitglied des Kantonsrates nach dem Mehrheitswahlverfahren
gewählt.
5 Die Wahl der
anderen Mitglieder des Kantonsrates erfolgt in den vier Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlverfahren. Unterunterantrag: Die Direktmandate
gemäss Absatz 4 werden
bei der Mandatszuteilung berücksichtigt.
6 Das Nähere regelt
das Gesetz.
Unterantrag 2
Art. 71 KV (neu)
1
Der Kantonsrat
besteht aus 65 Mitgliedern.
2
Für die
Kantonsratswahl gilt das Verhältniswahlverfahren.
3 Für die
Kantonsratswahlen werden aus den Gemeinden vier Wahlkreise geschaffen:
Wahlkreis I:
Urnäsch, Schwellbrunn,
Hundwil, Stein, Schönengrund Waldstatt
Wahlkreis II:
Herisau
Wahlkreis
III:
Teufen,
Bühler, Gais, Speicher, Trogen
Wahlkreis
IV:
Rehetobel,
Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute
4 Die Sitze werden
nach Massgabe ihrer Einwohnerzahlen auf die vier Wahlkreise verteilt.
5 Das Nähere
regelt das Gesetz.
Begründung des Antrags:
1. Proporz vs. Majorz
Seit 80 Jahren gibt es Versuche, in Appenzell
Ausserrhoden das Verhältniswahlverfahren einzuführen. Die drei
Bundesratsparteien, die in Appenzell Ausserrhoden in der Minderheit sind, haben
je schon mindestens einmal einen Vorstoss in dieser Richtung unternommen.
Regelmässig wurden diese Anliegen von Regierungsrat, Kantonsrat und Landsgemeinde abgelehnt. Einzig die Verfassung von
1995 hat das Anliegen einer prozentualen Vertretung der Parteien und
Gruppierungen aufgenommen und es einer individuellen Gemeindelösung zugeführt.
Herisau hat dann auch als ein Wahlkreis, der genügend gross ist, dass der Proporz
spielen kann, dieses Verfahren eingeführt. In andern Gemeinden ist das
Proporzwahlverfahrn abgelehnt worden. Eine Begründung mag darin liegen, dass auch
Gemeinden mit 4000 bis 6000 Einwohnern für einen funktionierenden Proporz noch
zu klein sind. Das Anliegen einer realen Abbildung der appenzellischen Gesellschaft
in ihrer Kantonsvertretung bleibt somit nach wie vor vorhanden. Wie wir von
Prof. Möckli gehört haben, ist die geographische Repräsentation in unserem
Wahlsystem sehr gut, während die soziale und politische Repräsentation
einseitig ist.[1]
Ich orte drei Probleme:
1.
die mangelnde
soziale und politische Repräsentation im Kantonsrat
2.
die immer wieder
erneuerten Versuche der "Minderheiten" mit dem Verhältniswahlverfahren
- in ihren Augen - gerechtere Stücke vom Kuchen zu verteilen und
selbst zu bekommen. Diese Versuche werden sich vermutlich auch in Zukunft
wiederholen, wenn jetzt nicht Abhilfe geschaffen wird.
3. Die Stimmwertgleichheit ist bei den gegenwärtigen Kantonsratswahlen
nicht gewährleistet.[2]
Meine
generelle Sicht dazu ist die folgende: nach der Abschaffung der Landsgemeinde
soll die Frage Majorz vs. Proporz exemplarisch den Stimmberechtigten an der
Urne vorgelegt werden.
2. Die
Proporzinitiative der SVP
Die Proporzinitiative nimmt das Anliegen einer
besseren sozialen und politischen Vertretung auf - unter Beibehaltung der Gemeinden
als Wahlkreise, d.h. sie lässt die geographische Repräsentation unangetastet. Die
Proporzinitiative stellt somit eine mögliche Lösung dar. Allerdings entstehen
bei der Proporzinitiative aus
übergeordneten Gesichtspunkten auch Schwierigkeiten: Die Wahlkreise sind für
einen funktionierenden Proporz vermutlich zu klein. Zudem fragt sich, ob diese
Lösung sich in Übereinstimmung mit der Gemeindeautonomie befindet. Nach meinem
Dafürhalten sind daher auch andere Varianten zu prüfen.
3. mein
Unterantrag 1
Diese Lösung entspricht - bis zum Wortlaut -
dem Bündner Modell[3] . Diese
Modell hat mehrere Vorteile:
·
Es behält ein
starkes Majorzelement bei
·
Die Möglichkeit,
dass auch Parteilose tatsächlich an den Wahlen teilnehmen werden, ist sehr
gross[4].
·
Die Vertretung
der Gemeinden ist gesichert.
·
Die soziale und
politische Repräsentation wird stark verbessert.
Dieses Bündner Modell, das ja zu einem Appenzeller
Modell würde, stellt eine sehr starke Alternative zur Proporzinitiative dar,
weil es so viele Anliegen aufnehmen kann (Anliegen der Mehrheit, der
Parteilosen, der Minderheiten). Ein Nachteil könnte die gegenüber dem heutigen
System kompliziertere Wahl mit zwei Wahlarten darstellen.
4. mein
Unterantrag 2
Diese Variante stellt die in dem meisten
Kantonen gültige Lösung des Problems dar.
Sie stellt die soziale und politische
Repräsentation an die Spitze der Werte, die mit dem Wahlrecht verbunden werden.
Allerdings wird sich auch eine geographische Repräsentation im Sinne einer Gemeindevertretung
einspielen, weil keine Liste es sich
wird erlauben wollen und können, nicht auf eine geographische Ausgeglichenheit
ihrer Kandidaturen zu achten. Vorteile dieser Variante sind
·
die soziale und
politische Repräsentation
·
volle
Möglichkeit auch der Parteilosen, sich an den Wahlen zu beteiligen
·
die Einfachheit der
Wahlen (verglichen mit den anderen Proporzvarianten)
·
die
Übersichtlichkeit der politischen Kräfteverhältnisse im Kanton
·
die Förderung von
gemeindeübergreifenden politischen Strukturen und somit auch des gemeindeübergreifenden
Denkens
·
die echte Kantonalisierung
der Kantonsratswahlen
·
die stärkere
Förderung von Frauen und Jungen u.a.
[1] Ich
habe in diesem Zusammenhang einmal nachgerechnet, dass die 6 kleinsten Gemeinden
des Kantons mit zusammen etwa 5'500 Einwohnern 10 Sitze im Kantonsrat
beanspruchen, dh. mit 10% Einwohnern rund 15% der Sitze bekommen. In Herisau braucht es hingegen mehr als 1000
Einwohner für einen Sitz im Kantonsrat.
[2] Das Bundesgericht hält fest: "Einer dieser Wahlrechtsgrundsätze ist das gleiche Wahlrecht und bei Proporzwahlen die Erfolgswertgleichheit im Sinne der Gleichheit der Stimmkraft" (BGE 123 I 97)
[3] und letztlich auch dem deutschen Wahlrecht, das für die Bundestagswahl bekanntlich eine Erststimme (= Majorzwahl in einem Wahlkreis) und eine Zweitstimme (= Proporzwahl nach einer Landesliste) vorsieht.
[4] Für
Parteilose gibt es auch in einem reinen Proporz vielfältige Möglichkeiten
(Liste einer Lesegesellschaft, Parteilosenliste, Parteilose auf Parteilisten
etc.); allerdings fragt sich hier objektiv, wie lange dieser sicher wertvolle Teil
unseres politischen Systems sich aufrecht erhalten liesse.