KANTONSRAT APPENZELL AUSSERRHODEN

 

VORBERATENDE KOMMISSION

ZUR VOLKSINITIATVE ZUR EINFÜHRUNG DES PROPORZWAHLVERFAHRENS

 

KR Ivo Müller

Sägli 30

9042 Speicher

phoivos@gmx.net

ivo.mueller@kst.ch

 

071 344 35 12

079 365 64 38

071 343 61 26

 

Speicher, 30. Dezember 2002

 

 

 

 

Antrag

zuhanden der vorberatenden Kommission

 

 

 

Geschätzte Kollegen

 

 

Ich stelle  - als Mitglied der Kommission - folgenden Antrag für die Sitzung vom 7. Januar 2003:

 

 

 

Die Kommission solle Antrag an den Kantonsrat stellen, den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zur Proporzinitiative vorzulegen, und zwar

entweder

einen Gegenvorschlag im Sinne des Bündner Modells (= Unterantrag 1)

oder

einen Gegenvorschlag im Sinne eines integralen Proporzsystems (= Unterantrag 2).

 

 

 

Natürlich bin ich gerne bereit, den vorgeschlagenen Text eines neuen Art.71 KV

zur Diskussion zu stellen und gegebenfalls in Eurem Sinne zu verändern.

 

Eine Begründung meines Antrags seht ihr am Schluss meines Antrags.

 

 

Mit der Bitte um wohlwollende Prüfung und den besten Wünschen für das neue Jahr

 

grüsse ich herzlich

 

 

 

Ivo Müller

 

 

 

 

 

Unterantrag 1

 

 

 

Art. 71 KV (neu)

 

1     Der Kantonsrat besteht aus 65 Mitgliedern.

 

2      Jede Gemeinde hat mindestens einen Sitz.

 

3      Die restlichen Sitze werden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahlen auf vier    Wahlkreise verteilt. Die Wahlkreise bestehen aus folgenden Gemeinden:

     

      Wahlkreis I:

      Urnäsch, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund Waldstatt

     

      Wahlkreis II:

      Herisau

     

      Wahlkreis III:

      Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen

 

      Wahlkreis IV:

      Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute

 

4     In jeder Gemeinde wird ein Mitglied des Kantonsrates nach dem    Mehrheitswahlverfahren gewählt.

     

5     Die Wahl der anderen Mitglieder des Kantonsrates erfolgt in den vier   Wahlkreisen nach dem Verhältniswahlverfahren. Unterunterantrag: Die   Direktmandate gemäss Absatz 4 werden bei der Mandatszuteilung    berücksichtigt.

 

6      Das Nähere regelt das Gesetz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Unterantrag 2

 

 

Art. 71 KV (neu)

 

1                    Der Kantonsrat besteht aus 65 Mitgliedern.

 

2                    Für die Kantonsratswahl gilt das Verhältniswahlverfahren.

 

 

3      Für die Kantonsratswahlen werden aus den Gemeinden vier Wahlkreise     geschaffen:

     

      Wahlkreis I:

      Urnäsch, Schwellbrunn, Hundwil, Stein, Schönengrund Waldstatt

     

      Wahlkreis II:

      Herisau

     

      Wahlkreis III:

      Teufen, Bühler, Gais, Speicher, Trogen

 

      Wahlkreis IV:

      Rehetobel, Wald, Grub, Heiden, Wolfhalden, Lutzenberg, Walzenhausen, Reute

 

 

4      Die Sitze werden nach Massgabe ihrer Einwohnerzahlen auf die vier Wahlkreise      verteilt.

 

 

5     Das Nähere regelt das Gesetz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung des Antrags:

 

1.    Proporz vs. Majorz

 

Seit 80 Jahren gibt es Versuche, in Appenzell Ausserrhoden das Verhältniswahlverfahren einzuführen. Die drei Bundesratsparteien, die in Appenzell Ausserrhoden in der Minderheit sind, haben je schon mindestens einmal einen Vorstoss in dieser Richtung unternommen. Regelmässig wurden diese Anliegen von Regierungsrat,    Kantonsrat und Landsgemeinde abgelehnt. Einzig die Verfassung von 1995 hat das Anliegen einer prozentualen Vertretung der Parteien und Gruppierungen aufgenommen und es einer individuellen Gemeindelösung zugeführt. Herisau hat dann auch als ein Wahlkreis, der genügend gross ist, dass der Proporz spielen kann, dieses Verfahren eingeführt. In andern Gemeinden ist das Proporzwahlverfahrn abgelehnt worden. Eine Begründung mag darin liegen, dass auch Gemeinden mit 4000 bis 6000 Einwohnern für einen funktionierenden Proporz noch zu klein sind. Das Anliegen einer realen Abbildung der appenzellischen Gesellschaft in ihrer Kantonsvertretung bleibt somit nach wie vor vorhanden. Wie wir von Prof. Möckli gehört haben, ist die geographische Repräsentation in unserem Wahlsystem sehr gut, während die soziale und politische Repräsentation einseitig ist.[1]

 

Ich orte drei Probleme:

 

1.    die mangelnde soziale und politische Repräsentation im Kantonsrat

2.    die immer wieder erneuerten Versuche der "Minderheiten" mit dem Verhältniswahlverfahren  - in ihren Augen -  gerechtere Stücke vom Kuchen zu verteilen und selbst zu bekommen. Diese Versuche werden sich vermutlich auch in Zukunft wiederholen, wenn jetzt nicht Abhilfe geschaffen wird.

3. Die Stimmwertgleichheit ist bei den gegenwärtigen Kantonsratswahlen nicht      gewährleistet.[2]

 

 

Meine generelle Sicht dazu ist die folgende: nach der Abschaffung der Landsgemeinde soll die Frage Majorz vs. Proporz exemplarisch den Stimmberechtigten an der Urne vorgelegt werden.

 

 

2.    Die Proporzinitiative der SVP

 

Die Proporzinitiative nimmt das Anliegen einer besseren sozialen und politischen Vertretung auf - unter Beibehaltung der Gemeinden als Wahlkreise, d.h. sie lässt die geographische Repräsentation unangetastet. Die Proporzinitiative stellt somit eine mögliche Lösung dar. Allerdings entstehen bei der Proporzinitiative  aus übergeordneten Gesichtspunkten auch Schwierigkeiten: Die Wahlkreise sind für einen funktionierenden Proporz vermutlich zu klein. Zudem fragt sich, ob diese Lösung sich in Übereinstimmung mit der Gemeindeautonomie befindet. Nach meinem Dafürhalten sind daher auch andere Varianten zu prüfen.

 

 

 

 

 

3.    mein Unterantrag 1

 

Diese Lösung entspricht - bis zum Wortlaut - dem Bündner Modell[3] . Diese Modell hat mehrere Vorteile:

·         Es behält ein starkes Majorzelement bei

·         Die Möglichkeit, dass auch Parteilose tatsächlich an den Wahlen teilnehmen werden, ist sehr gross[4].

·         Die Vertretung der Gemeinden ist gesichert.

·         Die soziale und politische Repräsentation wird stark verbessert.

 

Dieses Bündner Modell, das ja zu einem Appenzeller Modell würde, stellt eine sehr starke Alternative zur Proporzinitiative dar, weil es so viele Anliegen aufnehmen kann (Anliegen der Mehrheit, der Parteilosen, der Minderheiten). Ein Nachteil könnte die gegenüber dem heutigen System kompliziertere Wahl mit zwei Wahlarten darstellen.

 

 

4.    mein Unterantrag 2

 

Diese Variante stellt die in dem meisten Kantonen gültige Lösung des Problems dar.

Sie stellt die soziale und politische Repräsentation an die Spitze der Werte, die mit dem Wahlrecht verbunden werden. Allerdings wird sich auch eine geographische Repräsentation im Sinne einer Gemeindevertretung  einspielen, weil keine Liste es sich wird erlauben wollen und können, nicht auf eine geographische Ausgeglichenheit ihrer Kandidaturen zu achten. Vorteile dieser Variante sind

·         die soziale und politische Repräsentation

·         volle Möglichkeit auch der Parteilosen, sich an den Wahlen zu beteiligen

·         die Einfachheit der Wahlen (verglichen mit den anderen Proporzvarianten)

·         die Übersichtlichkeit der politischen Kräfteverhältnisse im Kanton

·         die Förderung von gemeindeübergreifenden politischen Strukturen und somit auch des gemeindeübergreifenden Denkens

·         die echte Kantonalisierung der Kantonsratswahlen

·         die stärkere Förderung von Frauen und Jungen u.a.

 

 

 

 

 

 



[1] Ich habe in diesem Zusammenhang einmal nachgerechnet, dass die 6 kleinsten Gemeinden des Kantons mit zusammen etwa 5'500 Einwohnern 10 Sitze im Kantonsrat beanspruchen, dh. mit 10% Einwohnern rund 15% der Sitze bekommen. In Herisau braucht es hingegen mehr als 1000 Einwohner für einen Sitz im Kantonsrat.

 

[2] Das Bundesgericht hält fest: "Einer dieser Wahlrechtsgrundsätze ist das gleiche Wahlrecht und bei Proporzwahlen die Erfolgswertgleichheit im Sinne der Gleichheit der Stimmkraft" (BGE 123 I 97)

[3] und letztlich auch dem deutschen Wahlrecht, das für die Bundestagswahl bekanntlich eine Erststimme (= Majorzwahl in einem Wahlkreis) und eine Zweitstimme (= Proporzwahl nach einer Landesliste) vorsieht.

[4] Für Parteilose gibt es auch in einem reinen Proporz vielfältige Möglichkeiten (Liste einer Lesegesellschaft, Parteilosenliste, Parteilose auf Parteilisten etc.); allerdings fragt sich hier objektiv, wie lange dieser sicher wertvolle Teil unseres politischen Systems sich aufrecht erhalten liesse.